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Vergnügungssteuer in Overath: Stadtverwaltung will entgangene Steuern eintreiben

Die Stadtverwaltung von Overath hat vor, so schnell wie möglich, die entgangene Vergnügungssteuer einzutreiben, wobei die Rede hier von einer Millionen Euro ist.

Es soll gerettet werden, was gerettet werden kann

Die Stadtverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, so viel von der Vergnügungssteuer, die in den vergangenen Jahren der Stadtkasse entgangen ist, einzutreiben. Dabei handelt es sich keinesfalls um eine geringe Summe, sondern um eine Millionen Euro. Die Verwaltung ist nun in den Augen der Politiker am Zug, denn sie muss klären, wie es dazu kam, dass das passierte.

Worum geht es?

Die Kommunen haben das Recht eine Vergnügungssteuer zu erheben, mit der beispielsweise Tanzveranstaltungen, Erotikmessen, Striptease-Vorführungen und auch Glücksspielautomaten besteuert werden. Doch im Februar 2009 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass die Besteuerung bloß nach der reinen Stückzahl den Gleichheitsgrundsatz verletzt und daher der Umsatz besteuert werden muss. Aufgrund dessen änderte der Rat im Dezember 2009 die Vergnügungssteuer und es sollte zukünftig der Umsatz der Automaten mit 12 % in Spielhallen und 20 % in Kneipen besteuert werden. Doch die Änderung war nicht konsequent. Aber es geschah nichts und es wurde weiterhin nach Stückzahl besteuert, nicht nach Umsatz.

Was soll nun geschehen?

Jetzt will die Stadt die Automatenbesitzer nachveranlagen und es soll geprüft werden, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt, der der Stadt entstanden ist. Um ihre Rechtsposition bei einem Steuerstreit abzusichern haben die Stadtväter den Steuersatz in Kneipen um 50 % auf 10 % rückwirkend zum 01.01.2010 gesenkt. Ab Januar soll dann eine neue Satzung gelten, die im Dezember beschlossen wird und in der ein Steuersatz für Automaten in Kneipen mit 10 % und in Spielhallen mit 12 % festgelegt werden soll.

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