EU drohte deutschen Behörden mit Sanktionen
Die deutsche Glücksspielbehörde hat ein Problem mit der EU, aufgrund einer strafrechtlichen Verfolgung von einem nicht autorisierten Sportwetter.
Deutsche Glücksspielvorschriften im Widerspruch
Aufgrund einer strafrechtlichen Verfolgung eines nicht autorisierten Sportwetters hat die deutsche Glücksspielbehörde nun ein Problem mit der EU. Diese drohte den deutschen Behörden mit Sanktionen, weil die Justizbeamten behaupten, dass das deutsche Glücksspielrecht in diesem Fall im Widerspruch steht zu dem europäischen Recht.
EuGH veröffentlichte seine Stellungnahme
Von dem EuGH wurde durch den Generalanwalt eine Stellungnahme veröffentlicht, in dem es um den Fall von Sebat Ince geht. Dieser wurde strafrechtlich verfolgt, da er in seiner Bar Wetten eines in Malta lizenzierten Betreibers vertrieb. Hier wurde von den deutschen Behörden der Tatbestand „Wetten ohne Konzession“ erkannt und eine Anklage erhoben. Allerdings legte das bayerische Gericht dem EuGH einige Fragen vor, um zu überprüfen, ob dieser Straftatbestand überhaupt besteht.
EU Gesetzeslage verbietet eine strafrechtliche Verfolgung
Die Europäische Kommission ist auch mit den Fällen der Betreiber, die nicht bei der Vergabe der 20 Lizenzen berücksichtigt wurde beschäftigt. Diese hat bereits Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht festgestellt. Nach der aktuellen EU Gesetzeslage ist es den deutschen Behörden verboten, die nicht lizenzierten privaten Betreiber strafrechtlich zu verfolgen. Der Generalanwalt hat den Vertrag als eine „chaotische“ und „unerforschliche“ Ausschreibung bezeichnet. Vonseiten der EU wird die Aufhebung der Beschränkung auf 20 Lizenzen gefordert. Die vollständige Entscheidung des EuGH wird am Ende des Jahres erwartet. Der DSWV hat die Hoffnung, dass es durch die Entscheidung des EuGH endlich zu einer gerechteren und rechtlich konformen Glücksspielregelung kommt und das den Sportwetten-Fans nicht immer damit gedroht wird, die Online Glücksspielseiten in Deutschland abzuschalten.